GEMEINNÜTZIGKEIT

Deutschland – Das Land der Dichter, Denker - und der Vereine

Das Steuerrecht sieht für Körperschaften, die zum Wohle der Allgemeinheit wirken, unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen vor. In diesem Spezialgebiet des Steuerrechts können wir durch langjährige Tätigkeiten für Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen (Senioren- und Pflegeheime, Stiftungen, usw.) unsere Erfahrungen einbringen.

Der Umbruch in der Vereinsfinanzierung, insbesondere in sozial engagierten Einrichtungen hat völlig neue Problemstellungen im Bereich der Gemeinnützigkeit, des Spendenrechts und der Umsatzsteuer aufgeworfen. Wir bieten eine mandantenorientierte Dienstleistung, beginnend mit der Einrichtung einer auf die Vereinsbedürfnisse abgestimmten Finanzbuchhaltung, der klassischen Steuerdeklaration bis hin zur Beratung in Fragen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts sowie der Ertrag- und Umsatzbesteuerung.

Hierzu bietet Ihnen Steuerberater Ludger van Holt den Vortrag "Neues für Vereine".

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